Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Auftrag und Kaufvertrag. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln alle Kaufverträge über Produkte („Produkte“) der Gesellschaft Friulair S.r.l. („Friulair“) mit jedem Drittkäufer („Käufer“ und zusammen mit Friulair „Parteien“). Ein Vertrag über den Kauf und Verkauf der Produkte („Kaufvertrag“) gilt als abgeschlossen, sobald der Käufer von Friulair eine schriftliche Bestätigung seines Auftrags („Auftragsbestätigung“) als Annahme aller Bedingungen erhalten hat. Jeder Auftrag muss vom gesetzlichen Vertreter des Käufers unterzeichnet werden und einen ausdrücklichen Verweis auf die Geltung dieser AGB enthalten. Sollte die unterzeichnete Auftragsbestätigung nach 5 Tagen noch nicht eingegangen sein, gilt sie bei Friulair srl als stillschweigend angenommen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass jeder Auftrag und jeder Kaufvertrag zwischen Friulair und dem Käufer diesen AGB unterliegt und nach diesen geregelt wird, auch wenn in einem einzelnen Auftrag nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Sollte es zu Widersprüchen zwischen den Bedingungen des Auftrags und diesen AGB kommen, haben diese AGB Vorrang. Darüber hinaus gelten alle sonstigen abweichenden oder widersprüchlichen Bestimmungen, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich oder stillschweigend in Dokumenten, Artikeln, Klauseln oder Abschnitten des Käufers enthalten sind oder auf die dort Bezug genommen wird, als unwirksam, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von Friulair akzeptiert wurden. Friulair srl kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. jede bestehende Bedingung jederzeit ändern.

 

2) Lieferung. Sofern im Auftrag oder in den von Friulair angenommenen Bestellungen nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf der Basis „Ex Works“ (Ab Werk) ab dem Firmensitz von Friulair in Cervignano del Friuli, OT Strassoldo, Italien, Via Cisis Nr. 36, Staatsstraße SS 352 km 21, gemäß den Regeln Incoterms® 2020. Sollten die Produkte aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Verpackung erfordern, wird Friulair den Käufer hierüber in Kenntnis setzen und ihm diese Anforderungen, die entsprechenden Risiken sowie alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen mitteilen; sofern der Käufer damit einverstanden ist, nimmt Friulair die Verpackungskosten in die Verkaufsrechnung auf. Sollte der Käufer sich entscheiden, diese Kosten nicht zu übernehmen (und damit die erforderliche spezielle Verpackung abzulehnen), wird Friulair die Produkte nicht verpacken, und alle Risiken gehen zu Lasten des Käufers. Friulair übernimmt außerdem keine Haftung oder Gewährleistungspflichten für den Fall, dass die Produkte während des Transports beschädigt werden, verloren gehen oder verderben. Die Lieferbedingungen sind lediglich als vorläufig zu betrachten. Zu jedem Auftrag teilt Friulair dem Käufer mit einer Vorankündigungszeit von 2 Tagen das Datum mit, ab dem die Produkte am Firmensitz lieferbereit sind; dieses Datum stellt die verbindliche Lieferfrist im Sinne des Auftrags dar. Friulair srl behält sich das Recht vor, einen Aufschlag für zusätzlich notwendige Verpackungskosten für die Gruppierung mehrerer Produkte zu berechnen oder um die Unversehrtheit des Produkts beim Transport weiter sicherzustellen. 

 

3) Eigentums- und Gefahrenübergang. Der Eigentumsübergang an den verkauften Produkten von Friulair auf den Käufer erfolgt erst nach der ordnungsgemäßen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen und Abholpflichten des Käufers gegenüber Friulair gemäß Kaufvertrag. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Risiken (darunter unter anderem Sachgefahr, Risiken in Bezug auf die Haftpflicht für die Produkte usw.) im Zusammenhang mit den Produkten ab dem Zeitpunkt trägt, zu dem diese gemäß Incoterm FCA als geliefert gelten, unbeschadet des nachstehenden Artikels 5). 

 

4) Abnahme. Bei Erhalt der Produkte im Sinne des Incoterms FCA hat der Käufer unverzüglich und mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu prüfen, ob diese mit dem von Friulair angenommenen Auftrag übereinstimmen, und Friulair etwaige Mängel oder Fehlmengen unter Androhung des Verfalls der Ansprüche innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich mitzuteilen. Falls der Käufer Friulair Mängel oder Fehlmengen fristgerecht meldet, gilt der nachstehende Artikel 6). 

 

5) Verzögerungen bei Abholung und Zahlung. Sollte der Käufer nicht in der Lage sein, die Produkte innerhalb der für den Versand vorgesehenen Fristen am Firmensitz abzuholen, gehen alle Kosten für die Lagerung der Produkte sowie alle damit verbundenen Risiken zu Lasten des Käufers. In diesem Fall behält sich Friulair das Recht vor, vom Käufer Schadensersatz im Zusammenhang mit der Lagerung der Produkte zu verlangen. Sollte der Käufer mit der Zahlung für die Produkte bei Fälligkeit in Verzug geraten, so fallen – zusätzlich zu den sonstigen Rechtsbehelfen, die Friulair gemäß den geltenden Gesetzen und diesen AGB zustehen – Verzugszinsen an, die gemäß der italienischen Gesetzesverordnung D. Lgs. 231/2002 (in der geltenden Fassung) ab Fälligkeitsdatum des Betrags bis zu dessen tatsächlicher Zahlung berechnet werden. Diese Zinsen fallen automatisch nach Ablauf der Zahlungsfrist an, ohne dass es einer gesonderten Aufforderung seitens Friulair bedarf. Friulair ist berechtigt, dem Käufer alle mit der Eintreibung überfälliger Beträge verbundenen Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, in Rechnung zu stellen; bei Nichtzahlung ist Friulair berechtigt (unbeschadet seiner sonstigen Rechte nach geltendem Recht), die Erfüllung des Auftrags auszusetzen und, sofern der Zahlungsverzug 90 (neunzig) Tage überschreitet, den Auftrag gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuchs automatisch zu kündigen. In jedem Fall wird bei allen Kunden bei Einzelbestellungen mit einem Wert unter 300 Euro (ohne MwSt.) automatisch eine Vorauszahlung fällig.

 

6) Garantie. Die maximale Gewährleistungsfrist für die Produkte beträgt 18 (achtzehn) Monate ab Versand oder 12 (zwölf) Monate ab Inbetriebnahme, wenn dieser Zeitpunkt früher eintritt. Jeder angebliche Mangel, der bei Erhalt der Produkte trotz der gebotenen Sorgfalt und Aufmerksamkeit nicht erkennbar war, muss Friulair unter Androhung des Verfalls der Ansprüche innerhalb von 8 (acht) Tagen ab dem Tag der Feststellung schriftlich mitgeteilt werden (unter Angabe einer ausführlichen Beschreibung und Beifügung eines Nachweises über das Datum der Feststellung). Innerhalb der Gewährleistungsfrist wird Friulair die Produkte (oder Teile davon), die nach alleinigem Ermessen von Friulair als defekt befunden werden, ab Werk Friulair srl, Italien, ersetzen oder (im eigenen Betrieb oder in einer der von Friulair autorisierten Reparaturwerkstätten) reparieren. Die Garantie deckt weder Verschleiß noch Folgendes ab: (i) Mängel, die nicht unmittelbar auf ein alleiniges Verschulden von Friulair zurückzuführen sind; (ii) Mängel, die auf unsachgemäße Installation/Wartung oder auf Handlungen von nicht von Friulair autorisiertem Personal zurückzuführen sind sowie darauf, dass der Käufer oder Endnutzer der Produkte die mit den Produkten gelieferten Anleitungen nicht befolgt hat, (iii) Mängel, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Nutzung, fehlende/übermäßige/mangelhafte Strom- oder Wasserversorgung oder auf Fehlfunktionen von Geräten Dritter zurückzuführen sind, sowie (iv) Mängel, die durch Transport, Entladung oder Installation entstehen. Sollte ein Eingreifen von Friulair (auch durch seine bevollmächtigten Vertreter) erforderlich sein, sind alle damit verbundenen Reise-, Arbeits- und Aufenthaltskosten sowie sonstigen Aufwendungen vom Käufer zu tragen. Alle mangelhaften Produkte sind auf Kosten, Gefahr und Verantwortung des Käufers an den Firmensitz zu senden. Die Garantie gemäß diesem Artikel 6) wird gewährt und vom Käufer akzeptiert anstelle von (i) allen anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen oder Bedingungen, darunter unter anderem die stillschweigenden Gewährleistungen oder Bedingungen der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck; sowie anstelle (ii) jeglicher Verpflichtung, Haftung, jeglichen Rechts, Anspruchs oder Rechtsbehelfs, vorbehaltlich etwaiger zwingender gegenteiliger Bestimmungen des anwendbaren Rechts. Zur Klarstellung: Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für etwaige zusätzliche Gewährleistungen, die er seinen Kunden in Bezug auf die Produkte gewährt. Für den Antrag auf Gewährleistung ist es unabdingbar, dass der Käufer die Informationen auf dem Produktetikett mitteilt.

 

7) Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss für Folgeschäden. Außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Gesamthaftung von Friulair auf den Kaufpreis des Kaufvertrags begrenzt. Friulair haftet nicht für indirekte, Folge-, Straf- oder exemplarische Schäden sowie für Schäden aufgrund von Produktionsausfällen, Ausfallzeiten, entgangenem Gewinn, entgangene Einnahmen, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, entgangene erwartete Einsparungen, an Dritte zu zahlende Vertragsstrafen, finanzielle Haftung gegenüber einem Geldgeber oder dem Käufer von einer zuständigen Behörde verhängte Bußgelder; die Parteien vereinbaren, dass all diese Fälle im Sinne des Kaufvertrags indirekte oder Folgeschäden darstellen und als solche anzusehen sind. Um Auslegungsfragen zu vermeiden, bleibt dieser Artikel 7) auch im Falle einer Auflösung des Kaufvertrags bestehen. 

 

8) Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Aufträge und Kaufverträge unterliegen italienischem Recht und sind entsprechend auszulegen, wobei die Anwendung der Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie des Wiener Kaufrechts ausdrücklich ausgeschlossen ist. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB, den darauf basierenden Aufträgen und den Kaufverträgen ergeben, ist ausschließlich das Gericht in Mailand zuständig. 

 

9) Einhaltung der Gesetze. Der Käufer darf die Produkte weder direkt noch indirekt an Personen, Organisationen oder in Gebiete verkaufen, ausführen oder wiederausführen, die gemäß den Exportgesetzen, -vorschriften und -bestimmungen („Vorschriften“) der Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union, Italiens oder anderen anwendbaren Vorschriften verboten sind, oder in Länder, die Friulair gemäß seiner Richtlinie zur Einhaltung von Handelsvorschriften nicht unterstützt.

Der Käufer darf nicht: (i) Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag geliefert werden und unter eine der in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorgesehenen Ausfuhrbeschränkungen für die Russische Föderation fallen, weder direkt noch indirekt an die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation verkaufen, ausführen oder wiederausführen; (ii) Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag geliefert werden und unter eine der in der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 vorgesehenen Ausfuhrbeschränkungen für Belarus fallen, direkt oder indirekt nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus verkaufen, ausführen oder wiederausführen; (iii) Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag geliefert wurden und unter eine der in der Verordnung (EU) Nr. 2022/263 vorgesehenen Ausfuhrbeschränkungen in die ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson und/oder unter die Ausfuhrbeschränkungen für die Krim und Sewastopol gemäß Verordnung (EU) 692/2014 fallen, direkt oder indirekt in die ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson sowie auf die Krim und nach Sewastopol verkaufen, ausführen oder wiederausführen oder zur Verwendung in den ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson bzw. auf der Krim und in Sewastopol verkaufen, ausführen oder wiederausführen; und (iv) Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit jedem Kaufvertrag geliefert werden und unter den Geltungsbereich einer der Ausfuhrbeschränkungen für sanktionierte Länder gemäß dem jeweils geltenden EU-Recht fallen, weder direkt noch indirekt in ein Land verkaufen, das EU-Sanktionen unterliegt, noch zur Verwendung in einem von der EU sanktionierten Land ausführen oder wiederausführen. Friulair stellt dem Käufer auf Anfrage eine Liste der Länder zur Verfügung, für die Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen gelten. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Richtlinien zur Einhaltung der Handelsvorschriften jederzeit zu ändern.

Der Käufer verpflichtet sich ferner, sich nach besten Kräften zu bemühen, sicherzustellen, dass die in den Punkten (i) bis (iv) nicht durch Dritte in nachgelagerten Gliedern der Handelskette vereitelt werden (und dass sie somit eingehalten werden); er verpflichtet sich ebenfalls,  geeignete Überwachungsmechanismen einzurichten und aufrechtzuerhalten, um Verhaltensweisen von Dritten in nachgelagerten Gliedern der Handelskette aufzudecken, die den Zweck der Punkte (i) bis (iv) vereiteln würden.

Infolgedessen ist Friulair nicht verpflichtet, Lieferfristen und ganz allgemein Verpflichtungen aus einem Kaufvertrag einzuhalten, sofern dies zu einem Verstoß gegen nationale oder internationale Gesetze oder Vorschriften durch Friulair führen würde. Sollten die Produkte in einer kerntechnischen Anlage eingesetzt werden, verpflichtet sich der Käufer hiermit, Friulair und seine Lieferanten in vollem Umfang schadlos zu halten – und dafür zu sorgen, dass der Eigentümer der Anlage sich verpflichtet, Friulair und seine Lieferanten schadlos zu halten – für alle Schäden, die Friulair aufgrund von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einem nuklearen Schaden an der Anlage oder außerhalb der Anlage entstehen, einschließlich Nutzungsausfall, der in irgendeiner Weise durch den nuklearen Schaden verursacht wurde. Jeder Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese AGB dar, und Friulair ist berechtigt, angemessene Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen, darunter unter anderem: (i) die Kündigung des Kaufvertrags; und (ii) eine Vertragsstrafe in Höhe des Preises der exportierten Produkte.

 

10) Steuern. Sofern nicht anders angegeben, hat der Käufer alle Mehrwertsteuern, Umsatzsteuern und sonstigen Steuern und Abgaben jeglicher Art zu entrichten, die auf den Kaufpreis der Produkte anfallen. Friulair übernimmt keine Haftung für Steuern jeglicher Art, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte anfallen. Wird der Verkauf mit 0 % Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt und ist der Käufer für den Transport vom Firmensitz von Friulair ins Ausland verantwortlich, ist der Käufer verpflichtet sicherzustellen, dass er über alle nach dem Mehrwertsteuerrecht erforderlichen Belege verfügt, um nachzuweisen, dass der Verkauf für den 0 %-Mehrwertsteuersatz in Frage kam. Diese Belege sind 10 Jahre bzw. bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Verjährungsfrist aufzubewahren/zu archivieren. Der Käufer ist verpflichtet, Friulair die Unterlagen regelmäßig bzw. im Falle einer Steuerprüfung auf Aufforderung von Friulair zu übermitteln. Der Käufer hält Friulair schadlos von und im Zusammenhang mit (und erstattet Friulair somit den vollen Betrag von) etwaigen Sanktionen (Mehrwertsteuer, Zinsen und Strafen), die von Steuer- oder Zollbehörden verhängt werden, sowie von etwaigen Schäden, Kosten und Aufwendungen, die Friulair dadurch entstehen oder zu tragen hat, dass der Käufer die geltenden steuerrechtlichen Vorschriften nicht einhält. 

 

11) Personenbezogene Daten. Im Rahmen der Erfüllung des Kaufvertrags können beide Parteien, nämlich Friulair und der Käufer (jeweils ein „Datenempfänger“), personenbezogene Daten verarbeiten, die sich auf die (i) Lieferanten, (ii) Kunden, (iii) Mitarbeiter oder (iv) Beauftragte, Geschäftsführer oder andere Personen, die keine Mitarbeiter sind, beziehen („Personenbezogene Daten“). Eine solche Verarbeitung personenbezogener Daten stellt einen Austausch zwischen zwei für die Verarbeitung Verantwortlichen dar. Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zum Datenschutz, wobei jede Partei als Verantwortlicher für ihre eigenen Zwecke handelt. Darüber hinaus erklärt sich der Datenempfänger damit einverstanden, dass sowohl er selbst als auch seine Mitarbeiter, Beauftragte und Auftragnehmer jeglicher Rechtsform, darunter unter anderem Einzelpersonen, Personen- und Kapitalgesellschaften („Beauftragte“), personenbezogene Daten zu keinem anderen Zweck als der Erfüllung dieses Kaufvertrags verwenden und die personenbezogenen Daten nicht länger aufbewahren, nutzen oder offenlegen, als es den Bestimmungen dieser Vereinbarung entspricht.

Der Datenempfänger wird, soweit dies praktikabel ist, etwaige nachteilige Auswirkungen solcher Ereignisse, die ihm oder seinen Beauftragten bekannt sind, so gering wie möglich halten und mit dem Datenlieferanten zusammenarbeiten, um alle Mitteilungen bezüglich solcher Ereignisse zu übermitteln, die der Datenlieferant für angemessen hält. 

Personenbezogene Daten des Käufers können von Friulair aus berechtigten geschäftlichen Gründen verarbeitet werden, beispielsweise zur Erfüllung von Bestellungen, zur Bearbeitung von Rechnungen und zum Einzug von Zahlungen, zur Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen im Rahmen von Kundendienstvereinbarungen und zum Austausch von Teilen, zur allgemeinen Kundenverwaltung, zur Verwaltung der Website sowie zur Bereitstellung von Marketinginformationen über Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen, die für den Kunden von Interesse sein könnten (mit Einwilligung der betroffenen Personen für Direktmarketing, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist). Personenbezogene Daten des Käufers können zu diesen Zwecken an Ingersoll Rand-Unternehmen weltweit oder an Dritte weltweit weitergegeben werden, die Dienstleistungen für die Ingersoll Rand-Gruppe erbringen (z. B. Datenhosting-Dienstleistungen). Das Unternehmen bewahrt die personenbezogenen Daten so lange auf, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist. Der Datenempfänger und seine Beauftragten, an die personenbezogene Daten übermittelt werden, müssen angemessene technische, organisatorische und sicherheitstechnische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten treffen.

Der Datenempfänger verpflichtet sich, dem Datenlieferanten unverzüglich jeden bekannten oder vermuteten (i) unbefugten Zugriff auf die personenbezogenen Daten, (ii) Verlust oder Diebstahl der personenbezogenen Daten sowie (iii) die Notwendigkeit einer weiteren Verarbeitung aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder im Falle einer Streitigkeit oder eines Gerichtsverfahrens zu melden. Bei der Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU stellen wir einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten sicher, beispielsweise durch die Umsetzung von Standardvertragsklauseln – wie sie von der Europäischen Kommission anerkannt sind – oder durch die Zusammenarbeit mit Dritten, die im Rahmen des EU-US-Datenschutzrahmens und des US-Schweiz-Datenschutzrahmens zertifiziert sind. Mit dem Abschluss des Vertrags und jeglicher Vereinbarung mit dem Unternehmen bestätigen Sie, dass Sie berechtigt sind, dem Unternehmen diese personenbezogenen Daten im Hinblick auf die Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten für oben genannte Zwecke zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Tatsache, dass Sie die erforderliche Einwilligungen der betroffenen Personen, sofern vorgeschrieben, eingeholt haben. In Fällen, in denen eine der Parteien als Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag der anderen Partei (als Verantwortlicher) verarbeitet, schließen diese Parteien eine Datenverarbeitungsvereinbarung in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht, einschließlich gegebenenfalls der DSGVO, ab.

Umfassende Informationen zur Datenschutzrichtlinie von IR finden Sie unter Nutzungsbedingungen | Ingersoll Rand (irco.com) 

 

11-bis) Sprache. Dieses Dokument liegt in in englischer, italienischer und deutscher Fassung vor. Im Falle von Abweichungen ist die englische Fassung maßgebend. 

 

11-ter) Preisliste. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten für die Produkte die Preise, die in der der Auftragsbestätigung beigefügten Preisliste von Friulair aufgeführt sind. Die Parteien vereinbaren, dass Friulair die Preise für die Produkte von Zeit zu Zeit anpassen kann, wobei dem Käufer dies mindestens 30 (dreißig) Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen ist. Die Preise gelten ab Ablauf der Frist von 30 (dreißig) Tagen, wobei sie jedoch nicht für Aufträge gelten, die von Friulair bereits vor Inkrafttreten der neuen Preise angenommen wurden.

Gemäß den Artikeln 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuchs erklärt der Käufer ausdrücklich, den Inhalt der folgenden Artikel dieser AGB zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren: 2 (Lieferung), 3 (Eigentumsübergang und Gefahr), 4 (Abnahme), 5 (Verzug bei Abholung und Zahlung), 6 (Gewährleistung), 7 (Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss für Folgeschäden), 8 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand), 9 (Einhaltung der Gesetze), 10 (Steuern), 11-bis (Sprache), 11-ter (Preisliste).